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Handytarife Anbieter Netzbetreiber
Für die Nutzung bestimmter Dienstleistungen im Mobilfunk fallen Gebühren an, die vom Anbieter („Provider“) geschaffene Kostenregelung für diese bezeichnet man als Handytarif. Unterschiede bei Handytarifen gibt es hauptsächlich in der Art der kostenpflichtigen Leistungen, den Preisen und der Abrechnungsart.
Das Verschicken von Kurzmitteilungen und das Telefonieren sowie alle anderen
Dienste sind kostenpflichtige Leistungen, bei denen Daten über das Mobilfunknetz versandt werden, werden in der Regel in Rechnung gestellt. Ausnahmen bilden meistens die Abfrage des Kontostandes, oft - aber nicht immer - auch das Abrufen der Mobilbox.
Der Preis orientiert sich im Allgemeinem an der Art (und Dauer) der Leistung und den verwendeten Netzen, gelegentlich auch der Tageszeit/ dem Wochentag.
Die Art der Leistung: Anrufe: Preis von der Dauer/ Taktung (Abrechnung pro Sekunde, Minute usw.) abhängig.
Text-/ und Datensendungen (SMS, MMS, usw.): Preis von Größe abhängig, aber nicht umbedingt proportional ansteigend (d.h. eine MMS fasst ein Vielfaches an Daten als eine SMS, ist aber nicht um den gleichen Faktor teurer)
Verwendete Netze: Generell sind Gespräche im Netz des eigenen Anbieters günstiger als jene von Fremdanbietern oder ins Festnetz; Auslandsgespräche sind generell teurer als Inlandtelefonate.
Tageszeit/Wochentag: Abends und nachts sind die Leistungen meist günstiger als am Tage, feiertags sind die Kosten geringer als werktags.
Es werden zwei Hauptarten der Abrechnung unterschieden: Beim Postpaid, umgangssprachlich auch „Handyvertrag“ genannt, werden die Kosten für die Leistungen nachträglich im Rahmen einer festen Vertragsbindung einbezogen (die Mindestvertragsdauer beträgt im Normalfall zwischen 18 und 24 Monate). Oft enthalten sind Grundgebühren und Mindestumsätze. Auch erhältlich sind Spezialtarife mit pauschaler Abrechnung, die oft werbewirksam als Flatrates bezeichnet werden.
Beim Prepaid wird jede Leistung direkt von einem aufladbarem Guthabenkonto abgebucht, Grundgebühren und Mindestumsätze kommen in Ausnahmefällen vor.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Handy#Handytarife (Stand:
2008-05-03)
Die Netzanbieter in Deutschland sind: T-Mobile , Vodafone (ehemals Mannesmann Mobilfunk),
E-Plus und O2 (Germany / ehemals VIAG Interkom). Daneben gibt es noch Service-Provider, welche die Netze der Netzanbieter benutzen. Auf Grund der Rufnummernmitnahme (Portierung) ist der verwendete Netzbetreiber teilweise nicht mehr an der Vorwahl zu erkennen. Ein ehemaliger deutscher Netzanbieter auf E-Plus-Basis ist
Quam. Neben den Serviceprovidern haben sich sogenannte unabhängige Handyketten herausgebildet. Diese vertreiben im Unterschied zu den Serviceprovidern keine Netzekontingente, sondern bieten die Original-Netze in der Regel aller landesspezifischen Netzbetreiber an. Diese Ketten existieren frei am Markt. Die Händler der Handyketten sind dadurch weder an den Verkauf eines bestimmten Mobilfunknetzes, noch an einen bestimmten Mobiltelefonhersteller gebunden. Insbesondere in England (The Carphone Warehouse, phones4u), Deutschland (my-eXtra) und in der Schweiz (mobilezone ag) sind Vertreter dieser Gattung zu finden.
Auf Druck von Verbraucherschützern und geschädigten Mobilfunknutzern bieten die großen Anbieter wie T-Mobile, Vodafone oder Mobilcom neue Tarife (Postpaid) an, die eine Kostenbegrenzung enthalten. Außerdem können Anrufziele blockiert werden, z. B. Sperrung für Mehrwertnummern wie 0190-, 0900-, 0137-, 0138-Nummern und 118er-Auskunftsdienste in Deutschland. Weitere Schutzmöglichkeiten bieten unter anderem die Sperrung von Auslandstelefonaten, Premium-SMS, MMS-Dienste, GPRS-Dienste, WAP-Gateway, M-pay und
Voucher-Aufladungen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Handy#Netzbetreiber (Stand:
2008-05-03)
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